Eine Pflegebedürftigkeit geht nicht nur mit starken gesundheitlichen Einschränkungen einher. Sehr viel schwerwiegender ist für die Betroffenen häufig, dass sie die Organisation ihres Alltags nicht mehr alleine bewältigen können und ihr gewohntes selbstbestimmtes Leben aufgeben müssen. Die finanziellen Belastungen, die die notwendige Pflege mit sich bringt, sind ebenfalls nicht zu unterschätzen. Verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung ermöglichen es aber Pflegebedürftigen, dennoch im gewohnten Umfeld zu bleiben, ohne dabei auf eine angemessene Pflege verzichten zu müssen.
Finanzielle Hilfe für die Pflege zu Hause
Grundsätzlich haben alle Pflegebedürftigen einen Anspruch auf Pflegegeld, wobei die Höhe abhängig von dem jeweiligen Pflegegrad ist. Wenn die Betreuung nicht in einem Pflegeheim, sondern im häuslichen Umfeld erfolgt, wird der entsprechende Betrag direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Weitere Bedingungen sind nicht daran geknüpft, so dass der Betroffene selbst über die konkrete Verwendung entscheiden kann. Das Geld kann also beispielsweise dafür benutzt werden, den Verdienstausfall eines pflegenden Angehörigen zu ersetzen oder ausländische Betreuungskräfte zu bezahlen. So kann für Kosten, die deutlich unter denen eines Pflegeheims liegen, auch eine 24-Stunden-Betreuung organisiert werden.
Pflegesachleistungen erleichtern den Alltag
Neben reinen Geldbeträgen können auch sogenannten Pflegesachleistungen bezogen werden. Dazu zählt beispielsweise die Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst, der neben medizinisch notwendigen Tätigkeiten wie Verbandswechsel oder Blutdruckmessen auch Hilfe bei der Körperpflege, dem Essen und im Haushalt leisten kann. Dabei muss sich die pflegebedürftige Person nicht um die anfallenden Kosten kümmern, da die Abrechnung direkt zwischen dem Anbieter und der zuständigen Pflegekasse erfolgt. Pflegesachleistungen wirken sich allerdings auf das auszubezahlende Pflegegeld aus.
Hilfe in Ausnahmesituationen
Auch wenn die Pflege zu Hause gut organisiert ist, kann es immer wieder Situationen geben, in denen die Pflegeperson ausfällt oder wegen einer akuten Erkrankung eine besondere Betreuung notwendig wird. Damit es in diesen Fällen nicht zu einem Versorgungsengpass kommt, kann eine stationäre Kurzzeitpflege oder eine Verhinderungspflege bewilligt werden. Eine zusätzliche Tages- oder Nachtpflege ist eventuell ebenfalls möglich. Was im konkreten Fall sinnvoll ist und von der Pflegekasse finanziert wird, kann mit einer Pflegeberatungsstelle vor Ort oder dem behandelnden Arzt besprochen werden.
Bild: bigstockphoto.com / Kacso Sandor
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